Betriebsordnung

  1. Eine versicherungsrechtliche Deckung des Reitens in der Anlage und die Benutzung der Reitanlagen erfolgt aus dem Sportversicherungsvertrag der Sporthilfe e. V.
  2. Der Reitunterricht von fremden Reitlehrern, auch Privatpersonen in dem Reitbetrieb, bedarf der Zustimmung des Vorstandes.
  3. Der Vorstand ist Ansprechpartner für alle mit dem Stall in Zusammenhang stehenden Fragen. Der Vorstand ist ebenso verantwortlich für das Stallpersonal, die Schulpferde sowie die Fütterung aller Pferde.
  4. Das Stallpersonal darf nur im Rahmen der ihm vom Vorstand erteilten Anweisungen zu Aufgaben herangezogen werden. Besondere Wünsche sind bitte an den Vorstand und nicht an das Stallpersonal zu richten. (z.B. Pferdepflege, Misten etc.).

  5. Öffnungszeiten:
    Montag – Freitag:           8:00 Uhr bis 22:00 Uhr
    Samstag und Sonntag:   8:00 Uhr bis 20:00 Uhr
    Fütterungszeiten:
    morgens:                         ca. 7:30 Uhr
    mittags:                           ca. 12:30 Uhr
    abends:                           ca. 18:30 Uhr
  6. Stallgasse, Hof und Wege sind sauber zu halten. Vor dem Verlassen der Box müssen die Hufe ausgekratzt werden. Anfallenden Dreck bitte auf dem Misthaufen entsorgen. Regulärer Müll, darunter zählen auch Haare, wird in den dafür vorgesehenen Mülleimern entsorgt. Bitte nicht in der Stallgasse belassen.
  7. Auf den Wegen der Reitanlage ist Schritt zu reiten. In der Stallgasse sind die Pferde zu führen.
  8. Das Rauchen in der Reithalle, in den Stallungen und Futterräumen, sowie dem Stroh- und Heulager ist verboten.

    Mitführen von Hunden
  9. Hunde sind in der Reitanlage an der Leine zu führen. Das Mitführen von Hunden in die Reitbahn ist grundsätzlich untersagt.
  10. Für nicht eingestellte Pferde ist das Betreten der Stallungen, dem Bereich vor den Stallungen ab dem Schiebetor und der Verbrauch von Strom und Wasser verboten.
  11. Das Freilaufenlassen von Pferden über das Vereinsgelände und in der Reithalle ist verboten.

    Weiden und Paddocks
  12. Die Weidenutzung erfolgt nach Freigabe durch den Vorstand. Die Nutzung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der Besitzer oder eine beauftragte Person muss während der gesamten Weidezeit für die Beaufsichtigung anwesend sein.
  13. Die Paddocks sind das ganze Jahr für alle Pferde freigegeben. Die Nutzung der Paddocks erfolgt auf eigene Gefahr.
  14. Die Zufütterung von Heu auf den Paddocks und Weiden ist grundsätzlich untersagt.
  15. Die Außenplätze und der Longierzirkel dürfen nicht als Paddock genutzt werden.

    Weiteres
  16. Anträge und Beschwerden sind an den Vorstand zu richten.
  17. Wer trotz Verwarnung gegen die Reit- und Betriebsordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden.